Bundestagsbeschluss zu Kuren als Pflichtleistung ist gute Nachricht für die Kur- und Heilbäder im Landkreis
Liebe Mitglieder der CSU-Willing,
viele von euch haben es sicher schon aus der Tagespresse entnommen. Der Bundestag hat die Verschreibung von ambulanten Kuren, wie z.B. Moorbäder, wieder gesetzlich eingeführt. Das Gesetz muß jetzt noch den Bundesrat durchlaufen. Nach Meinung von MdB Daniela Ludwig stellt das aber keine Schwierigkeit dar.
Gerade für Bad Aibling bedeutet das einen Schritt nach vorne. Eine Aufwertung der Gesundheitsstadt und des Heilbades. Für die Vermieter der südlichen Ortsteile Willing und Berbling bietet sich so eine neue Möglichkeit oder Verbesserung zur touristischen Vermietung von Zimmern oder Ferienwohnungen.
Zur Information habe ich euch die Pressemitteilung des CSU-Kreisverbandes zum vorläufigen Stand des Gesetzes im Anhang beigefügt.
Unser Bürgermeister Stephan Schlier plant eine umfangreiche und belastbare Pressemitteilung zu veröffentlichen wenn das Gesetz endgültig verabschiedet wurde.
Es grüßt euch
Stigloher Markus
Ortsvorsitzender CSU-Willing
CHRISTLICH-SOZIALE UNION Willing
Pullacher Strasse 29-Willing
Tel. 08061/936469
markus.stigloher@csu-willing.de
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