„Verbindliches Prozedere für die Informationsweitergabe zur Entscheidungsfindung bei Beschlüssen seitens des Stadtrates und der Ausschüsse“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Nachdem nun mehrmals seitens anderer Fraktionen die mangelnde Zustellungen von Informationen gerügt wurde und dadurch seitens der CSU Fraktion auch die Gefahr gesehen wird, dass Diskussionen über fehlende Unterlagen in das Endlose gezogen werden, sehen wir uns veranlasst, statt beschlossener und gut gemeinter „Soll-Bestimmungen“ früherer Anträge „Ist-Bestimmungen“ zu fordern. Diese Vorgehensweise ist dann so durchzuführen.
Somit stellen wir den Antrag vor Entscheidungsfindung eines Gremiums folgendermaßen vorzugehen:
1. Die Anlagen und Informationen, die für einen Beschluss notwendig sind, haben den Mitgliedern des Stadtrates bzw. den Mitgliedern der entsprechenden Gremien spätestens drei Werktage vor Sitzungsbeginn vorzuliegen. Wahlweise sind die Informationen, bis zu diesem Zeitpunkt auf den Server der Stadt zu hinterlegen, damit diese dann von den Mitgliedern des Gremiums abgerufen werden können.
2. Art und Umfang der Informationen, sind vorab genau zu definieren, um missbräuchliche Auslegungen zu verhindern. Dies ist in einem Beschluss aufzunehmen.
3. Wenn diese Informationen nicht bei Beginn der Sitzung vorhanden sind, ist dieser Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.