CSU Bad Aibling und CSU Willing
CSU-Stadtratsfraktion Bad Aibling

Förderprogramm für Lastenräder geht ab 01. Mai 2021 an den Start

Förderprogramm für Lastenräder

Städtisches Förderprogramm für Lastenräder

Fördermittelprogramm geht ab 01. Mai 2021 an den Start

Egal ob Sie mit Ihren Kindern unterwegs sind, einen Einkauf erledigen oder sonstige Lasten transportieren wollen – das Lastenrad eignet sich hervorragend!

Das Förderprogramm der Stadt Bad Aibling hat zum Ziel, zur Reduktion der Belastung durch PKW in Bad Aibling und damit zum Klimaschutz beizutragen. Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wurden für das Jahr 2021 Mittel zur Verfügung gestellt. Hiermit möchte die Stadt zukunftsfähige Mobilitätslösungen in Bad Aibling voranbringen.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand                                                        Förderung Förderobergrenze                
Elektrisch unterstützte Lastenräder (Lastenpedelecs) max. 500 €        max. 20 % des Verkaufspreises
Muskelbetriebene Lastenräder max. 250 € max. 20 % des Verkaufspreises
Fahrradanhänger zum Lasten-/Kindertransport max. 100 € max. 30 % des Verkaufspreises
Zuschlag für die Aufladung mit Ökostrom pauschal 50 €  

Zuwendungsfähig im Sinne der Förderrichtlinie zur Anschaffung von in Bad Aibling genutzten Lastenrädern ist die Neuanschaffung von marktgängigen Fahrzeugen. Die Lastenfahrzeuge können dabei als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein. Gefördert werden sowohl Lastenräder mit, als auch ohne einen unterstützenden elektrischen Motor sowie Lasten-/Kinderanhänger.

Was sind die Vorteile eines Lastenrades?

  • Umweltfreundliche Alternative zum Auto
  • Keine Spritkosten
  • Keine Parkplatzsuche
  • Keine Staus
  • Spaß am Fahren
  • Eltern haben den Nachwuchs im Blick
  • Kinder haben eine gute Aussicht und lernen schnell die Verkehrsregeln
  • Große Pakete und Einkäufe können bequem und rasch verstaut und transportiert werden

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pro Haushalt und Antragssteller kann nur ein Förderobjekt bewilligt werden
  • Die Anschaffung soll vorranging der eigenen Nutzung in der Stadt Bad Aibling dienen – ein Weiterverkauf innerhalb von 36 Monaten ist unzulässig
  • Die Mindestzuladung muss mindestens 40 kg betragen
  • Das Lastenfahrzeug muss speziell für den Transport von Personen und/oder Lasten konstruiert sein
  • Die Antrangsstellenden erklären sich damit einverstanden, ab dem Erhalt des Zuschusses für drei Jahre den Aufkleber „gefördert durch die Stadt Bad Aibling“ auf dem Förderobjekt sichtbar anzubringen

Hinweis: „Normale“ Fahrräder mit reinem Gepäckträger werden nicht gefördert. Ziel dieses Förderprogramms ist es, Transporträder mit zusätzlicher Ladefläche zu fördern.

Wie werden die Fördermittel vergeben?

Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit der Mittel und dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sobald der Topf ausgeschöpft ist, können für das laufende Jahr keine Bewilligungen mehr ausgestellt werden.

Wann läuft das Förderprogramm?

Startschuss ist der 01. Mai 2021 und läuft bis das Budget ausgeschöpft ist oder bis zum (vorerst) 31.12.2021. Anträge können ab dem 01.05.2021 eingereicht werden.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Förderantrag Privatperson oder Förderantrag Verein ausfüllen und innerhalb von 6 Wochen nach dem Kauf (Rechnungsdatum) schriftlich oder per Mail einreichen.

Zusätzlich einzureichende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises des Vereinsvorstands (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis der Beschaffung und Bezahlung (z.B. Kopie der Rechnung)
  • Ggfls. Nachweis von weiteren in Anspruch genommenen Förderungen
  • Ggfls. Nachweis von Bezug von Ökostrom (Vertrag/Abrechnung)

Stadt Bad Aibling, Stabsstelle Klimaschutz, Am Klafferer 4, 83043 Bad Aibling

Per Mail: natalie.tomlinson-kurz@bad-aibling.de

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