§1 Ziel und Höhe
- Der Umweltpreis soll das Umweltbewusstsein breiter Bevölkerungskreise fördern, dem Naturschutzgedanken größere Beachtung verschaffen und erzieherisch einwirken.
Der Umweltpreis wird für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes für die Stadt Bad Aibling verliehen. Auszeichnungswürdig sind in besonderem Maße Leistungen und umsetzbare Vorschläge, die unsere Umwelt schonen und lebenswerter machen. Dazu gehören speziell die Bereiche Arten- und Biotopschutz, Landschaftspflege, Gewässerschutz, Abfallwirtschaft, umweltgerechte Stadt- und Siedlungsgestaltung und Energieeinsparung.
- Die Auszeichnung trägt die Bezeichnung „Umweltpreis der Stadt Bad Aibling“ und wird mit………… dotiert. Der Preis kann auch geteilt werden.
§ 2 Vorschlagsrecht und Bedingungen
- Das Vorschlagsrecht haben alle Mitglieder des Stadtrates und der Gemeinde. Es können auch Vorschläge aus der Bevölkerung sowie Vereinen, Institutionen und Vereinigungen eingereicht werden.
- Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen.
- Vorgeschlagen können Einzelpersonen und Gruppierungen werden, die nicht von Berufs wegen mit der Lösung von Natur- und Umweltschutzaufgaben betraut sind.
- Die eingereichten Vorschläge werden einer Vorprüfung durch die Stadtverwaltung und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr unterzogen. Die Ergebnisse sind dann dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
§ 3 Urkunde
- der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen
- Die Urkunde trägt die Unterschrift des Bürgermeisters
§ 4 Übergabe
Der Bürgermeister überreicht den Umweltpreis der Stadt Bad Aibling in würdiger Form
§ 5 Verleihung
- Der Umweltpreis wird durch Beschluss des Stadtrats verliehen
- der Umweltpreis wird jährlich verliehen.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum………….in Kraft. Sie sind öffentlich bekannt zu geben.
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vgl. Satzung zur Vergabe des Umweltpreises der Stadt Hennigsdorf vom 26.01.2002; BV0187/2001; Richtlinien Vergabe des Sozialpreises des Landkreises Rosenheim