CSU Bad Aibling und CSU Willing
CSU-Stadtratsfraktion Bad Aibling

Vorschlag für Richtlinien über die Vergabe eines Umweltpreises

§1 Ziel und Höhe

  1. Der Umweltpreis soll das Umweltbewusstsein breiter Bevölkerungskreise fördern, dem Naturschutzgedanken größere Beachtung verschaffen und erzieherisch einwirken.

Der Umweltpreis wird für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes für die Stadt Bad Aibling verliehen. Auszeichnungswürdig sind in besonderem Maße Leistungen und umsetzbare Vorschläge, die unsere Umwelt schonen und lebenswerter machen. Dazu gehören speziell die Bereiche Arten- und Biotopschutz, Landschaftspflege, Gewässerschutz, Abfallwirtschaft, umweltgerechte Stadt- und Siedlungsgestaltung und Energieeinsparung.

  1. Die Auszeichnung trägt die Bezeichnung „Umweltpreis der Stadt Bad Aibling“ und wird mit………… dotiert. Der Preis kann auch geteilt werden.

§ 2 Vorschlagsrecht und Bedingungen

  1. Das  Vorschlagsrecht haben alle Mitglieder des Stadtrates und der Gemeinde. Es können auch Vorschläge aus der Bevölkerung sowie Vereinen, Institutionen und Vereinigungen eingereicht werden.
  2.  Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen.
  3. Vorgeschlagen können Einzelpersonen und Gruppierungen werden, die nicht von Berufs wegen mit der Lösung von Natur- und Umweltschutzaufgaben betraut sind.
  4. Die eingereichten Vorschläge werden einer Vorprüfung durch die Stadtverwaltung  und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr unterzogen. Die Ergebnisse sind dann dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

§ 3 Urkunde

  1. der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen
  2. Die Urkunde trägt die Unterschrift des Bürgermeisters

§ 4 Übergabe

Der Bürgermeister überreicht den Umweltpreis der Stadt Bad Aibling in würdiger Form

§ 5 Verleihung

  1. Der Umweltpreis wird durch Beschluss des Stadtrats verliehen
  2. der Umweltpreis wird jährlich verliehen.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten zum………….in Kraft. Sie sind öffentlich bekannt zu geben.

 

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vgl. Satzung zur Vergabe des Umweltpreises der Stadt Hennigsdorf vom 26.01.2002; BV0187/2001; Richtlinien Vergabe des Sozialpreises des Landkreises Rosenheim

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