/ Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Engagement für eine zugängliche Website
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die CSU Bad Aibling & Willing ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
- Einige Bilder verfügen noch nicht über ausreichende Alternativtexte
- Nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig über die Tastatur bedienbar
- Die Farbkontraste entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen
- Einige PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei aufbereitet
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung im Sinne der BITV 2.0 nicht barrierefrei: Historische Dokumente und Archive, die vor 2018 erstellt wurden, da deren nachträgliche Aufbereitung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. September 2025 erstellt.
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung durch die CSU Bad Aibling & Willing.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website auffallen, können Sie uns diese mitteilen:
CSU Bad Aibling & Willing
Thomas Geppert
Thürhamer Straße 24
83043 Bad Aibling
E-Mail: thomas.geppert@csu-bad-aibling.de
Telefon: 0179 / 2031205
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von angemessener Zeit auf Ihre Rückmeldung zu antworten und Ihnen dabei zu helfen, die gewünschten Informationen zu erhalten.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes, zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik, beizulegen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Schlichtungsstelle nach dem BGG
beim Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderung
Winzererstraße 9
80797 München
Telefon: 089 1261-1003
E-Mail: info@behindertenbeauftragter.bayern.de
Technische Ausstattung
Die Barrierefreiheit wurde anhand der folgenden Kompatibilität bewertet:
- Aktuelle Desktop-Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge)
- Mobile Browser auf iOS und Android
- Bildschirmleseprogramme (NVDA, JAWS, VoiceOver)
- Tastaturnavigation