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Unser Engagement für eine zugängliche Website

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die CSU Bad Aibling & Willing ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  • Einige Bilder verfügen noch nicht über ausreichende Alternativtexte
  • Nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig über die Tastatur bedienbar
  • Die Farbkontraste entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen
  • Einige PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei aufbereitet

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung im Sinne der BITV 2.0 nicht barrierefrei: Historische Dokumente und Archive, die vor 2018 erstellt wurden, da deren nachträgliche Aufbereitung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. September 2025 erstellt.

Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung durch die CSU Bad Aibling & Willing.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website auffallen, können Sie uns diese mitteilen:

CSU Bad Aibling & Willing

Thomas Geppert

Thürhamer Straße 24

83043 Bad Aibling

E-Mail: thomas.geppert@csu-bad-aibling.de

Telefon: 0179 / 2031205

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von angemessener Zeit auf Ihre Rückmeldung zu antworten und Ihnen dabei zu helfen, die gewünschten Informationen zu erhalten.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes, zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik, beizulegen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Schlichtungsstelle nach dem BGG

beim Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderung

Winzererstraße 9

80797 München

Telefon: 089 1261-1003

E-Mail: info@behindertenbeauftragter.bayern.de

Technische Ausstattung

Die Barrierefreiheit wurde anhand der folgenden Kompatibilität bewertet:

  • Aktuelle Desktop-Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge)
  • Mobile Browser auf iOS und Android
  • Bildschirmleseprogramme (NVDA, JAWS, VoiceOver)
  • Tastaturnavigation